Zur Einbindung externer Videos, die bei YouTube liegen, wird eine Datenverbindung zu YouTube hergestellt. YouTube ist damit theoretisch in der Lage, übermittelte Daten wie IP-Adresse, Zeitpunkt, Ziel und Datenmenge des Abrufs, Verweildauer beim Video sowie weitere, von Ihrem Webbrowser übermittelte Daten abzurufen und für eigene Zwecke zu verwenden. YouTube unterliegt als US-amerikanisches Unternehmen den dortigen Gesetzen und insbesondere den weitreichenden Zugriffsbefugnissen der US-Überwachungsbehörden. Das bedeutet, dass das Datenschutzniveau, dem Ihre dorthin übermittelten Daten unterliegen, unterhalb dem der Europäischen Union liegt. Insbesondere kann YouTube keine geeigneten Garantien zum Schutz Ihrer Daten nachweisen; auch ein effektiver Rechtsschutz, den Sie in Anspruch nehmen könnten, existiert in den USA nicht. Bitte bestätigen Sie uns, dass Sie trotzdem mit der Datenweitergabe an YouTube einverstanden sind.
Voraussetzung für die digitale Gesundheitsversorgung
Prof. Dr. Pierre-M. Meier CHCIO, CHCDO | Gründer des Eco Systems Entscheiderfabrik
Die Digitalisierung verspricht den Krankenhäusern enorme Vorteile. Ob klinisch, administrativ, für das Business oder auch als Grundlage für die medizinische Forschung: Die Veranstaltungen und Projekte im Kontext des Eco-Systems Entscheiderfabrik, des Gründerverbands AHIME und der Hospitalgemeinschaft belegen den herausragenden Nutzwert dieser Entwicklungen.
Schon heute befinden sich zahlreiche Lösungen im Krankenhausalltag im Einsatz. Ob sie über das KHZG oder unabhängig davon beschafft wurden – eine Voraussetzung zeigen die meisten dieser Lösungen auf: Die Verfügbarkeit integrer und syntaktisch verkehrsfähiger Patientendaten ist entscheidend, für den geplanten Erfolg von Applikationen. Zudem sind sie die Voraussetzung für das Trainieren tragfähiger neuer Entwicklungen, insbesondere im Bereich der lernenden künstlichen Intelligenz im medizinischen Bereich.
Rechtssicherheit im Rahmen von Datenschutz und Informationssicherheit ist eine weitere relevante Rahmenbedingung. Die eindeutigen Vorgaben des SGB V – § 389 SGB V „es wird nur das von den Kostenträgern finanziert, was dem Gesetz entspricht“ und somit u. a. § 393 SGB V „Cloud-Einsatz mit C5 Zertifikat Typ 2“ dienen nicht nur dazu, die Belastung der Kostenträger auf den Stand der Technik zu beschränken, sondern führen automatisch zur Einhaltung von NIS-2 nach aktuellem branchenspezifischen Sicherheitsstandard B3S.
Krankenhäuser und weitere Gesundheitseinrichtungen sind daher gut beraten, einen leistungsstarken Partner für die Sicherung von Verkehrsfähigkeit und Integrität über den gesamten Lebenszyklus von Daten hinweg zu wählen. Zertifizierte, transparente Dienstleistungen – von der Zusammenführung aus unterschiedlichen Quellen über die Bereitstellung auf Basis von FHIR® in Clinical Data Repositories bis hin zur Gewährleistung der Verfügbarkeit – ermöglichen eine zukunftsrobuste Vorhaltung und Nutzung der Daten. So erfüllen Einrichtungen die Anforderungen aus NIS-2 sowie dem aktuellen BSI-Gesetz für besonders systemkritische Einrichtungen.